Medizinische Indikation

Schweizerisches Gesetz in unserem Parlament beraten und beschlossen, ohne die Folgen zu prüfen!

Die bestehenden Krankenkassen zahlen nur, weil sie ein Gesetz dazu zwingt. Im KVG (Krankenversicherungs-Gesetz) gibt es seit 1982 den Artikel 12quater (Ab 1.1.96 ist dies der Artikel 30). Er war leider seinerzeit "im Expressverfahren" eingeführt worden. Anfänglich erschien der neue Gesetzes-Artikel vielen als problemlos, denn es sollte nur der straflose Schwangerschaftsabbruch bezahlt werden. Dieser ist in der Schweiz nur bei medizinisch begründeten Notlagen (Indikation) möglich. Die Praxis sieht heute aber anders aus. Heute wird alles und jedes als medizinische Indikation bezeichnet. Was davon zu halten ist, hat Prof. Dr. med. Ernst Hochuli (Universität Zürich) an einer Chefärzte-Konferenz (Gynäkologen) so beurteilt: "Wenn wir ehrlich sind, so müssen wir doch zugeben, dass es eine medizinische Indikation für die Abtreibung gar nicht gibt."


[Inhalt]


[Kosten der Abtreibung] [Folgekosten einer Abtreibung] [Offerten] [Agenturen] [Post-Abortive Krankheiten] [Medizinische Indikation]


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